BayWa-StaRUG-Verfahren: Abwicklung des Rückkaufs der RWA-Anteile weiterhin auf Plan
Die BayWa hat heute per Presseaussendung bekannt gegeben, dass über 95 % der Finanzgläubiger das Sanierungskonzept unterstützen und der langfristigen Sanierungsvereinbarung bis Ende 2027 zustimmen.
Um verbleibende wenige Finanzgläubiger in die Finanzierungslösung einzubinden und den Restrukturierungsprozess abzusichern, wurde von der BayWa AG heute ein StaRUG-Verfahren angemeldet. Dieses Verfahren hat keinen Einfluss auf den Rückkauf der RWA-Anteile, der Ende Dezember 2024 vertraglich vereinbart wurde. Die Abwicklung verläuft planmäßig, sodass mit einem zeitnahen Closing-Termin zu rechnen ist.
Das BayWa-StaRUG-Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die BayWa AG und sichert die Umsetzung der Sanierung. Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften, Aktionäre und Mitarbeitende sind davon nicht betroffen, also auch nicht die RWA und der erwähnte Rückkauf.
Das BayWa-StaRUG-Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die BayWa AG und sichert die Umsetzung der Sanierung. Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften, Aktionäre und Mitarbeitende sind davon nicht betroffen, also auch nicht die RWA und der erwähnte Rückkauf.