Lagerhaus: Investitionsprämie jetzt noch nutzen
Österreichischen Unternehmen und damit auch Landwirten steht noch für kurze Zeit eine staatliche COVID-19-Investitionsprämie zur Verfügung. Die Lagerhäuser sehen in der Prämie, die noch bis 28. Februar 2021 beantragt werden kann, eine interessante Option für die Landwirtschaft: Diese bietet ein Zuschuss von 7 Prozent, in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit sogar von 14 Prozent. Investitionen in diesen Feldern werden insbesondere auch in der heimischen Landwirtschaft getätigt.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurden für die Wirtschaft mehrere staatliche Impulse geschaffen, die gleichzeitig positive Effekte in wichtigen Bereichen wie Umwelt- und Klimaschutz oder Digitalisierung erzielen sollen. Dazu zählt die COVID-19-Investitionsprämie. Diese stellt insbesondere auch für Landwirte eine interessante Option dar. Da die Prämie nur noch für kurze Zeit zur Verfügung steht, rufen die Lagerhäuser dazu auf, diese jetzt noch zu nutzen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurden für die Wirtschaft mehrere staatliche Impulse geschaffen, die gleichzeitig positive Effekte in wichtigen Bereichen wie Umwelt- und Klimaschutz oder Digitalisierung erzielen sollen. Dazu zählt die COVID-19-Investitionsprämie. Diese stellt insbesondere auch für Landwirte eine interessante Option dar. Da die Prämie nur noch für kurze Zeit zur Verfügung steht, rufen die Lagerhäuser dazu auf, diese jetzt noch zu nutzen.
Förderungswürdige Bereiche
Die Investitionsprämie sieht einen Zuschuss von 7 bis 14 Prozent vor. Der höhere Zuschuss erfolgt in Bereichen, in denen die Investition Maßnahmen im Bereich der Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit betrifft. Unter die Investitionsprämie fallen beispielsweise Bereiche wie Gebäudesanierung oder -erweiterung bzw. Landtechnik, in die Landwirte oft investieren. In der Landtechnik sind Neu- und Gebrauchtmaschinen wie Traktoren, Hof- und Teleskoplader sowie Mähdrescher ab Abgasstufe V, Anbau- und gezogene Geräte sowie Anhänger im landwirtschaftlichen Bereich unter bestimmten Bedingungen förderungsfähig. Aber auch auf anderen Ebenen, wie digitalen Wetterstationen oder Robotern mit elektrischem Antrieb, ist eine Förderung möglich.
Die Lagerhäuser sind im Fall der Nutzung der Investitionsprämie ein optimaler Partner, da diese im Bereich der Landtechnik über ein sofort verfügbares und breites Sortiment an Neu- und Gebrauchtmaschinen verfügen. Darüber hinaus bieten die permanenten Ausstellungsbereiche an den Lagerhaus Technik-Standorten eine gute Möglichkeit sich über relevante Maschinen zu informieren und gemeinsam mit den Beratern vor Ort Landtechnik-Investitionen zu planen.
„Die Investitionsprämie bietet Landwirten die Möglichkeit, die Landtechnik zu modernisieren oder den Betrieb nachhaltiger zu gestalten. Davon profitieren die Landwirte selbst, aber auch Umwelt und Boden“, so Christoph Metzker, Vorstandsmitglied der RWA Raiffeisen Ware Austria.
Die Lagerhäuser sind im Fall der Nutzung der Investitionsprämie ein optimaler Partner, da diese im Bereich der Landtechnik über ein sofort verfügbares und breites Sortiment an Neu- und Gebrauchtmaschinen verfügen. Darüber hinaus bieten die permanenten Ausstellungsbereiche an den Lagerhaus Technik-Standorten eine gute Möglichkeit sich über relevante Maschinen zu informieren und gemeinsam mit den Beratern vor Ort Landtechnik-Investitionen zu planen.
„Die Investitionsprämie bietet Landwirten die Möglichkeit, die Landtechnik zu modernisieren oder den Betrieb nachhaltiger zu gestalten. Davon profitieren die Landwirte selbst, aber auch Umwelt und Boden“, so Christoph Metzker, Vorstandsmitglied der RWA Raiffeisen Ware Austria.
Über die Investitionsprämie
Die COVID-19-Investitionsprämie ist ein steuerfreier und nicht rückzahlbarer Zuschuss, wird vom Austria Wirtschaftsservice (AWS) abgewickelt und kann auch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingebracht werden. Auch pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind förderbare Unternehmen. Der Zuschuss gilt für Investitionen ab 5.000 EUR und beträgt 7 Prozent sowie in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit 14 Prozent. Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.
Der Beginn der Investitionen muss im Zeitraum von 1. August 2020 bis zum Fristende im Februar 2021 liegen. Für Inbetriebnahme und Bezahlung ist bis 28. Februar 2022 Zeit, bei Investitionen über 20 Mio. EUR sogar bis 28. Februar 2024. Eine allfällige zusätzliche Inanspruchnahme von EU oder national finanzierten Förderungen ist zulässig. Durch die Kombination mit bestehenden Umweltförderungen oder Förderungen des Klima- und Energiefonds sowie klimaaktiv:mobil können die Zuschüsse bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen.
Der Beginn der Investitionen muss im Zeitraum von 1. August 2020 bis zum Fristende im Februar 2021 liegen. Für Inbetriebnahme und Bezahlung ist bis 28. Februar 2022 Zeit, bei Investitionen über 20 Mio. EUR sogar bis 28. Februar 2024. Eine allfällige zusätzliche Inanspruchnahme von EU oder national finanzierten Förderungen ist zulässig. Durch die Kombination mit bestehenden Umweltförderungen oder Förderungen des Klima- und Energiefonds sowie klimaaktiv:mobil können die Zuschüsse bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen.
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